Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. Januar 2023
Allgemeines
Die Sprachschule Ostschweiz GmbH, im Folgenden inlingua Ostschweiz genannt, bietet der Kundin / dem Kunden
Dienstleistungen in Form von Sprachunterricht (online und physisch) an. Der Sprachunterricht wird in Schullektionen
unterteilt.
Die Dauer einer Schullektion beträgt 45 Minuten. Darin eingeschlossen ist eine Pause von 5 Minuten.
Abwesenheiten ‒ Einzelunterricht
Die Teilnehmenden legen ihren Stundenplan im Einvernehmen mit dem Schulsekretariat fest. Vereinbarte Termine
können durch einen Anruf im Schulsekretariat (071 352 33 33) oder per E-Mail (info@inlingua-ostschweiz.ch) abgesagt
oder verschoben werden. Die Meldung muss bis spätestens 16.00 Uhr am vorhergehenden Tag eingegangen sein (für
Termine am Montag gilt Freitag, 16.00 Uhr, der Vorwoche). Absagen, die nach 16.00 Uhr im Sekretariat eintreffen,
gelten als zu spät bekannt gegeben. Dann wird der Termin normal berechnet.
Unterbruch oder Transfer des Einzelunterrichts nach Kursbeginn
Wird ein Kurs im Einzelunterricht unterbrochen, bleibt das Lektionen-Guthaben ein Jahr ab Einschreibetermin gültig.
Der Gegenwert des Lektionen-Guthabens kann innerhalb dieser Frist für einen anderen Kurs eingesetzt, auf Dritte
übertragen oder an eine andere inlingua Schule in der Schweiz transferiert werden. Die Bekanntgabe längerer
Unterbrüche hat schriftlich zu erfolgen. Bei Wiederaufnahme des Unterrichts muss der Stundenplan neu festgelegt
werden. Wurde der Kurs von einer Firma bezahlt, so gehört das Guthaben ausschliesslich dieser Firma und kann von
ihr auch für eine andere Person der Firma eingesetzt werden.
Stornierung oder Verschiebung eines Gruppenkurses vor Kursbeginn
Vereinbarte Sprachkurse können bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei storniert oder verschoben werden. Dies
hat schriftlich per Brief oder E-Mail zu erfolgen. Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei inlingua
Ostschweiz. Bei Stornierungen und Verschiebungen, welche weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn bei uns
eintreffen, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.00 erhoben.
Kündigung eines Gruppenkurses nach Kursbeginn
Kurse haben eine feste Laufzeit und sind nicht kündbar. Bei Abmeldungen während der vereinbarten Kursdauer oder
bei Nichterscheinen bei Kursbeginn ist der gesamte gebuchte Kurs zur Zahlung fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung
oder Gutschrift für schon einbezahlte Kursgelder. In Ausnahmefällen kann auf schriftliches Gesuch an die Schulleitung
hin ‒ unter Berücksichtigung besonderer Umstände ‒ eine Gutschrift für einen späteren Kursbesuch erteilt werden.
Teilnehmerzahl
Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Gruppe nicht erreicht, so ist die Schulleitung berechtigt, den Kurs nicht
durchzuführen bzw. aufzulösen oder die Schulstunden zu reduzieren.
Abwesenheiten ‒ Gruppenkurse
Ersatz für versäumte Lektionen kann nicht gewährt werden. Dies gilt auch bei Krankheit und anderen Verhinderungen,
welche nicht in den Verantwortungsbereich der Schule fallen.
Anmeldung und Zahlungsbedingungen
Eine definitive Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Nachdem sich eine Kursteilnehmerin / ein Kursteilnehmer für
einen Kurs angemeldet hat, erhält er von uns eine Anmeldebestätigung und einen Einzahlungsschein. Der dort
aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Gegen eine Gebühr von CHF 15.00 pro Rate sind Ratenzahlungen bei
Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz innerhalb der Kursdauer möglich.
inlingua Ostschweiz behält sich das Recht vor, bereits begonnene Sprachkurse abzubrechen, wenn die Zahlung nicht
fristgerecht erfolgt ist. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Kursgeldes. Das Unterlassen der Kursgeldzahlung
gilt nicht als Abmeldung.
Zuteilung der Lehrperson
inlingua Ostschweiz behält sich vor, die eingesetzte Lehrkraft vorübergehend oder auf Dauer durch eine andere
Lehrperson zu ersetzen.
Lehrmittel
Die Kosten für Lehrmittel sind nicht in der Kursgebühr enthalten, sondern werden separat in Rechnung gestellt.
Beschwerden
inlingua Ostschweiz sucht und findet stets Lösungen für mögliche Probleme der Teilnehmenden. In solchen Fällen oder
bei Beschwerden wenden Sie sich an das Schulsekretariat (info@inlingua-ostschweiz.ch).
Abwerben von Mitarbeitenden
Das Abwerben bzw. Einstellen von Mitarbeitenden der inlingua Ostschweiz durch die Kundin / den Kunden hat während und 24 Monate nach Beendigung der Durchführung von Sprachunterrichtsleistungen die Zahlung eines halben Jahressalärs des betreffenden Mitarbeitenden (bzw. von mindestens CHF 40 000.00) durch die Kundin / den Kunden an die inlingua Ostschweiz zur Folge.
Datenschutz
inlingua Ostschweiz verwendet Ihre persönlichen Daten ausschliesslich für interne Zwecke wie Korrespondenz und Informationen zu neuen Angeboten. Die von der Kundin / vom Kunden übermittelten Daten werden vertraulich behandelt.
Aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen sind Videoaufnahmen, insbesondere bei Onlinekursen, untersagt.
Personenbezogene Daten, die von den Vertragsparteien im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, werden gemäss den Bestimmungen des DSG verarbeitet. Weitere Informationen können der Datenschutzerklärung von inlingua Ostschweiz entnommen werden.
Zuständig für Angelegenheiten im datenschutzrechtlichen Bereich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragswerk ist die schweizerische Datenschutzbehörde (EDÖB).
Versicherung / Haftung
Für alle von inlingua Ostschweiz organisierten Kurse oder Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen, in denen Schulungen und Prüfungen stattfinden, erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann inlingua Ostschweiz nicht haftbar gemacht werden. Die Kundin / der Kunde ist für die
Einhaltung der Hausordnung und anderer schriftlichen Regelungen der genutzten Anlagen selbst verantwortlich. Aus der mündlichen Beratung und Auskunft vor/während/nach den Schullektionen entstehen keinerlei Haftungsansprüche oder Schadenersatzforderungen irgendwelcher Art; diese gelten in gesetzlich möglichem Umfang als wegbedungen.
Für Personen- und Sachschäden, welche dem Kunden von inlingua Ostschweiz, dessen Arbeitnehmendem oder durch von inlingua Ostschweiz beauftragten Dritten absichtlich oder grobfahrlässig zugefügt wurden, haftet inlingua Ostschweiz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen. Dies gilt sowohl für die vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit gilt ausdrücklich als wegbedungen.
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Die Programmangebote und Preislisten können auf der Internetseite von inlingua Ostschweiz (www.inlingua-ostschweiz.ch) abgerufen werden.
Gerichtsstand
Sollte es zu unüberbrückbaren Differenzen kommen und werden juristische Schritte unternommen, so ist der Gerichtsstand für beide Parteien am Sitz von inlingua Ostschweiz zuständig.
Anwendbares Recht
Anwendbares Recht ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPRG, Wienerkaufrecht (CISG) sowie von weiteren Staatsverträgen) werden, sofern gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
Letzte aktualisierte Version vom 09.12.2022